Von Anfang an muss man sagen, dass es e i n e Versicherung für das Badezimmer nicht gibt. Kommt es an diesem Ort des Hauses oder der Wohnung zu einem Schaden, kommt es auf die Art des Schadens und des Geschädigten an, welche Art von Versicherung dafür zuständig sein könnte.
Ist man selbst der Geschädigte und geht es um einen reinen Sachschaden, der durch Wasser verursacht wurde, wird mit Sicherheit die Hausratsversicherung eintreten, die, wenn sie dynamisch abgeschlossen wurde auch den aktuellen Zeitwert wiederherstellt. Ist dieser Schaden allerding durch Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck oder Starkregen verursacht, bedarf es schon einer Zusatzversicherung bei der Hausratsversicherung. Das, was zuvor über die Hausratsversicherungen für Wohnungen gesagt wurde, gilt ebenso für die Gebäudeversicherung für ein Haus.
Wer aber ist zuständig wenn man, durch den Duschvorhang behindert, ausrutscht oder Ähnliches, stürzt und sich beim Sturz schwere oder schwerste Verletzungen zuzieht?
Auch hier dürfte es von Interesse sein, an welchem Ort dieser Schaden entstanden ist. Ist der Unfallort das heimische Bad des Geschädigten oder fand dies bei einem Bekannten, während einer Urlaubsreise oder evtl. sogar im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung statt in einem öffentlichen Sportgebäude, in dem der Geschädigte zuvor sportlich aktiv war.
Hierfür können sehr unterschiedliche Versicherungen zuständig sein. Für den heimischen Unfallort deckt auf jeden Fall eine eigene Unfallversicherung die Kosten ganz oder zum Teil. Ob für Arztkosten, Behandlungskosten, OP(s), Schmerzensgeld, Krankenhaustagegeld bzw., um sich einmal den Extremfall auszumalen, die Todesfallregelung, all diese Bereiche sind in einer Unfallversicherung geregelt.
Die private Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die außerhalb des eigenen Hauses entstehen. Man selbst kann nicht wissen, dass hinter einem undurchsichtigen Vorhang Gefahren lauern, insofern bleibt der Versicherung zu entscheiden, ob der Besitzer des Badezimmers sich fahrlässig oder gar grob fahrlässig verhalten hat. Dann werden sie nicht oder nicht so viel erstatten. Bei Sportstätten zuständig ist der GUV (Gemeindeunfallversicherungsverband). Auf Reisen müssen in Schadenfällen mehrere Versicherungen zum Einsatz kommen: Die Reisekostenversicherung, die aber, wenn sie nicht vorher sorgfältig geprüft und verglichen wurde, evtl. sich als nicht zuständig erklärt. Empfehlenswert sind die Leistungen des ADAC.
